Die Deportation als arbeitsteiliger Prozess: Mitwisser, Profiteure und ihre Opfer
Die Gestapo hätte die Deportationen unmöglich alleine organisieren und durchführen können. Sie war auf die Unterstützung anderer Behörden und Einrichtungen angewiesen. Dies begann bei der Registrierung der jüdischen Bevölkerung und der Bestimmung, wer überhaupt als „jüdisch“ anzusehen war. Hier arbeiteten kommunale Verwaltung und Kirchenarchive der Gestapo zu. Die Verwaltung stellte auch den städtischen Schlachthof zur Verfügung.
Finanzverwaltung, Banken und Amtsgericht beteiligten sich an der Ausplünderung der Menschen. Dem Raub wurde so ein „legaler“ Anstrich verliehen. Gemeinsam mit der Reichsbahn legte die Gestapo die Zugverbindungen fest. Die Fahrtkosten hatten die Deportierten selbst zu tragen.
Es gab eine große Zahl an Mittätern und Mitwissern. So sehr sich die Gestapo auch bemühte: Die Deportation der jüdischen Bevölkerung aus Deutschland konnte nicht geheim gehalten werden.Das Hab und Gut der Deportierten wurde öffentlich versteigert oder aber Organisationen wie der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ oder dem „Deutschen Roten Kreuz“ übergeben, die es an bombengeschädigte Familien und an die Soldaten an der Front weiter vermittelten.